Betreuung
Die Betreuung durch ausgewiesene WissenschafterInnen spielt eine zentrale Rolle im Doktorat. Doktorand*innen benötigen mindestens eine Betreuungsperson an der Universität Wien, die auch offiziell befugt ist, Dissertationen zu betreuen. Zu einem bestimmten Forschungsthema an der Universität Wien zu arbeiten ist daher nur dann möglich, wenn auch die nötigen Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind. Informieren Sie sich rechtzeitig über Betreuungsmöglichkeiten und kontaktieren Sie gezielt Wissenschafter*innen, die in Ihrem Forschungsgebiet arbeiten.
Wer kann betreuen?
Die Satzung sieht zur Betreuung folgendes vor:
§15, (2) "Universitätsprofessorinnen, Universitätsprofessoren, habilitierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, assoziierte Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sowie Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren gemäß Kollektivvertrag der Universität Wien sind berechtigt und nach Maßgabe ihrer sonstigen universitären Aufgaben auch verpflichtet, Dissertationen zu betreuen und zu beurteilen. Studierende sind berechtigt, diese Personen um die Betreuung einer Dissertation zu ersuchen. Das Thema der Dissertation ist im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer festzulegen. Die Betreuung durch mehrere betreuungsbefugte Personen ist zulässig.
(3) (entfällt)
(4) Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Doktorat sind zur Betreuung jener Dissertationen berechtigt, die aus Drittmitteln finanziert werden, die in direkter Konkurrenz mit anderen Wissenschafterinnen und Wissenschaftern unter Einbeziehung einer internationalen Begutachtung eingeworben wurden und deren Zweck im Aufbau einer Gruppe von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern durch die wissenschaftliche Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter besteht (Exzellenzförderung des European Research Council, START- und Wittgensteinpreis, „Junior Group Leader“ des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds). Das Vorliegen der Voraussetzungen ist von der oder dem Studienpräses zu überprüfen. Die in diesem Absatz genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können innerhalb solcher Forschungsprojekte auch Master- und Diplomarbeiten betreuen."
(4a) Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
1. GMI – Gregor-Mendel-Institut für Molekulare Pflanzenbiologie,
2. IMBA – Institut für Molekulare Biotechnologie,
3. CeMM – Forschungszentrum für Molekulare Medizin oder
4. IMP – Forschungsinstitut für Molekulare Pathologie
mit Doktorat, die an dieser Institution eine Forschungsgruppe leiten, sind zur Betreuung jener Dissertationen berechtigt, die vollständig aus Mitteln (einschließlich Drittmitteln) dieser Institution finanziert werden. Voraussetzung ist weiters, dass die qualitätssichernde Einbettung des Dissertationsvorhabens in die Universität Wien sichergestellt ist. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist von der oder dem Studienpräses zu überprüfen.