Deutsch- bzw. Englischkenntnisse

Um an der Universität Wien ein Doktoratsstudium absolvieren zu können, sind neben fachspezifischen Sprachkenntnissen ausreichende Deutsch- und/oder Englischkenntnisse, in der Regel auf Niveau C1, erforderlich. Diese ermöglichen einerseits die Kommunikation innerhalb Ihres wissenschaftlichen Arbeitsumfeldes und befähigen Sie andererseits zur Absolvierung von Lehrveranstaltungen zur Erfüllung des Curriculums bzw. eventueller Auflagen.

Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, bereits bei der Antragstellung vorhandene Nachweise zu den Deutsch- oder Englischkenntnissen einzureichen. Bitte führen Sie in Ihrem Lebenslauf ausdrücklich Ihre diversen Sprachkenntnisse an und laden Sie eventuell vorhandene Sprachzertifikate hoch.

Auch die Absprache mit Ihrem/Ihrer zukünftigen Betreuer*in in Bezug auf die für Ihr Studium erforderlichen Sprachkenntnisse bereits vor Antragsstellung ist empfehlenswert.

Im Zuge der inhaltlichen Prüfung Ihres Antrags werden Ihre Sprachkenntnisse evaluiert. Bei mangelnden Kenntnissen wird Ihr Antrag abgewiesen.

Deutschkenntnisse

Bezüglich der Deutschkenntnisse gibt es zwei Varianten, je nachdem, ob Ihr Dissertationsgebiet ausschließlich auf Deutsch studiert werden kann oder nicht.

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  • Nachweis für deutschsprachige Studien:

    Antragstellung: Bereits bei Antragsstellung auf Zulassung zu einem deutschsprachigen Studium muss mindestens ein A2-Nachweis hochgeladen werden (siehe „Anerkannte Deutschnachweise A2“). Anträge ohne Nachweis sind unzulässig und werden zurückgewiesen. (Verordnung des Rektorats zum Sprachlevel zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung zum Studium, Mitteilungsblatt vom 19.12.2019, 6. Stück, Nr. 29)

    Zulassung: Für Doktoratsstudien, deren Unterrichtssprache Deutsch ist (Liste), sind für die Zulassung Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau C1 erforderlich:  (Verordnung des Rektorats zum Sprachlevel bei der Zulassung zum Studium, Mitteilungsblatt vom 14.12.2023,5. Stück, Nr. 27)

    Für den Nachweis von C1 bestehen folgende Möglichkeiten:

    Für die unmittelbare Zulassung als ordentliche*r Studierende*r zu einem deutschsprachigen Studium benötigen Sie ein Sprachzertifikat oder einen Nachweis entsprechend der unten angeführten „Anerkannten Deutschnachweise C1“. Bitte beachten Sie, dass nur Zertifikate der angeführten Institutionen akzeptiert werden.

    Sollten Sie kein Sprachzertifikat auf Niveau C1 vorlegen können, so muss eine erforderliche Ergänzungsprüfung im Rahmen des Vorstudienlehrgangs (VWU) absolviert werden. Registrieren Sie sich während der Anmeldefristen des VWU für den Deutschkurs und weisen Sie die Bestätigung in der Doktoratszulassung der Universität Wien vor. Sie werden dann nach Überprüfung Ihrer Identität und Ihrer Abschlussdiplome (hochgeladen in u:space) als außerordentliche*r Hörer*in an der Universität Wien eingeschrieben. Nach erfolgreicher Absolvierung der Ergänzungsprüfung erfolgt auf Ihr Ansuchen die Zulassung als ordentliche*r Hörer*in.

    Ausnahme: Für folgende deutschsprachige Studienrichtungen wird derzeit von einem Sprachnachweis auf Niveau C1 abgesehen und stattdessen ein Sprachnachweis auf Niveau B2 verlangt:  Liste

  • Deutschkenntnisse wurden bei der inhaltlichen Antragsprüfung vorgeschrieben

    Wenn Sie beim Antrag auf Zulassung keinen Deutschnachweis hochladen, aber Deutschkenntnisse gefordert werden, besteht nur die Möglichkeit einen Deutschkurs im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) zu besuchen (Anmeldefristen etc.) In dieser Zeit erfolgt eine Zulassung an der Universität Wien als außerordentliche/r Hörer/in.


    Achtung: Für die Anmeldung zum VWU ist bereits der A2-Nachweis erforderlich! Falls Deutschnachweise gefordert aber noch nicht hochgeladen wurden, werden die Antragsteller*innen schriftlich per E-Mail informiert und erhalten eine 4-wöchige Nachreichfrist eingeräumt:

    a) Deutschnachweis vorhanden: kann innerhalb 4 Wochen in u:space hochgeladen werden

    b) Deutschnachweis nicht vorhanden: der Antrag wird abgewiesen werden (selbstverständlich kann zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Antrag gestellt werden).

Welche Nachweise werden akzeptiert?

Für Deutschkenntnisse werden folgende Nachweise bzw. Zertifikate akzeptiert:

Englischkenntnisse

Sollten Englischkenntnisse bei der Antragstellung nicht nachgewiesen (in u:space hochgeladen) worden sein, aber für die Durchführung des Studiums notwendig sein, werden Sie schriftlich per E-Mail informiert und erhalten eine 4-wöchige Nachreichfrist eingeräumt:

a) Englischnachweis vorhanden: kann innerhalb 4 Wochen in u:space hochgeladen werden

b) Englischnachweis nicht vorhanden: der Antrag wird abgewiesen (selbstverständlich kann zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Antrag gestellt werden).

Für Englischkenntnisse werden folgende Nachweise bzw. Zertifikate akzeptiert:

Nachweis B2

Folgende Nachweise werden unbefristet als Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 anerkannt:

  1. Eine erfolgreich abgelegte Reifeprüfung gemäß § 64 Abs. 1 Z 1 oder § 64 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 im Schulfach Englisch an einer Schule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, den USA, Australien, Neuseeland oder Kanada. Ergibt sich das Englisch-Niveau nicht unmittelbar aus dem Zeugnis der Reifeprüfung, kann eine entsprechende Bestätigung der Schulleitung eingefordert werden.
  2. Ein "IB Diploma" nach den Bestimmungen der "International Baccalaureate Organization", sofern das "IB Diploma" das Schulfach Englisch aufweist.
  3. Die erfolgreich abgelegte Ergänzungsprüfung Englisch eines Vorstudienlehrgangs an einer österreichischen Universität.
  4. Die erfolgreich abgelegte Prüfung im Fach Englisch im Rahmen einer Studienberechtigungsprüfung an einer österreichischen Universität.
  5. Der erfolgreiche Abschluss eines mindestens zweijährigen Studiums (auf Vollzeitbasis oder 120 ECTS-Anrechnungspunkte), das gänzlich in englischer Sprache an einer Universität in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, den USA, Australien, Neuseeland oder Kanada.

Nachweis C1

  • Studienabschlussurkunde und Notentranskript/Diploma Supplement
    • eines mindestens zweijährigen Vollzeit-Studiums,
    • das gänzlich in englischer Sprache,
    • an einer Universität eines EU-/EWR-Mitgliedstaats, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas durchgeführt wurde.
  • Erstsprache Englisch 
  • Nachweis der Bildungssprache: Reifeprüfungszeugnis, sofern das Zeugnis an einer Institution
    • mit Unterrichtssprache Englisch
    • eines EU-/EWR-Mitgliedstaats, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas erlangt wurde.
  • Diese Nachweise gelten unbefristet. 

Nachweis C2

  • Studienabschlussurkunde und Notentranskript/Diploma Supplement
    • eines mindestens zweijährigen Vollzeit-Studiums,
    • das gänzlich in englischer Sprache,
    • an einer Universität eines EU-/EWR-Mitgliedstaats, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas durchgeführt wurde.
  • Studienabschlussurkunde und Notentranskript/Diploma Supplement 
    • eines abgeschlossenen Studiums,
    • mit sprachspezifischen Englisch-Lehrveranstaltungen,
    • im Ausmaß von mindestens 36 ECTS. 

Diese Nachweise gelten unbefristet.

Zertifikate B2

  1. TOEFL: IBT (internet-based): mindestens 87 Punkte;
  2. IELTS Academic: Overall Band Score: 6,5;
  3. Cambridge English First Certificate (FCE): Ergebnis Level B2;
  4. Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): Ergebnis Level B2;
  5. Sprachkompetenznachweis eines universitären Sprachenzentrums auf Niveau B2 an einer Universität in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, den USA, Australien, Neuseeland oder Kanada

Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als 3 Jahre sein. 

Jedes der oben genannten Zertifikate auf einem höheren Niveau als B2, kann ebenfalls als Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau B2 anerkannt werden.

Zertifikate C1

  1. TOEFL: IBT (internet-based): mindestens 110 Punkte;
  2. IELTS Academic: Overall Band Score: 8 (mindestens 7,5 pro Bestandteil);
  3. Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): Grade A
  4. Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE): ab Grade C

Die Nachweise dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.

Zertifikate C2

  1. TOEFL: IBT (internet-based): mindestens 115 Punkte
  2. IELTS Academic: Overall Band Score: ab 8
  3. Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): Grade A
  4. Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE): ab Grade C
  5. Diese Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein.