Zulassung zum Doktorat | Frequently Asked Questions

Vor Antragstellung

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  • Welche Doktorats-/PhD Studien werden an der Universität Wien angeboten?

    Die Universität Wien bietet Doktorats-/PhD Studien in den Bereichen Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften, Geistes- und Kulturwissenschaften, Philosophie und Bildungswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Lebenswissenschaften, Psychologie, Theologie und Sportwissenschaften an. Alle Dissertationsgebiete in den jeweiligen Bereichen finden Sie unter: http://doktorat.univie.ac.at/doktoratsstudien/ 

  • Brauche ich bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine/n BetreuerIn?

    Für die Antragstellung benötigen Sie eine Bereitschaftserklärung einer/eines habilitierten Fachvertreter*in, Ihre Betreuung zu übernehmen. Innerhalb eines Jahres nach der Zulassung müssen Sie Thema und Betreuer*in anmelden und die Dissertationsvereinbarung abschließen. Das Dissertationsvorhaben ist von den Studierenden spätestens am Ende des ersten Studienjahrs des Doktoratsstudiums in Form eines schriftlichen Exposés das die Zielsetzungen, einen Zeit- und Finanzplan sowie die Zustimmungserklärung des/der Betreuer*in enthält, beim studienrechtlich zuständigen Organ einzureichen und im Rahmen einer öffentlichen Präsentation vorzustellen. 

  • Wie finde ich eine/n Betreuer*in?

    Recherchieren Sie auf der Website des betreffenden Instituts nach den dort angestellten Wissenschafter*innen und deren Forschungsschwerpunkten. Kontaktieren Sie gezielt Wissenschafter*innen, die in Ihrem Forschungsbereich arbeiten und publiziert haben und besprechen Sie eine mögliche Betreuung Ihres Dissertationsvorhabens. Oft ist es hilfreich, bereits bei der ersten Kontaktaufnahmen eine kurze Beschreibung Ihres angestrebten Forschungsvorhabens mitzuschicken. Eine weitere Recherchemöglichkeit bietet das Forschungsportal u:cris. Hier können Sie sowohl nach Personal als auch nach Schlagworten suchen. Manche Fakultäten führen auf ihrer Website auch eine Liste mit potentiellen Betreuer*innen an, z.B. die Fakultät für Sozialwissenschaften oder die Fakultät für Psychologie.

  • Wo kann ich Informationen über Projekte in meinem gewünschten Dissertationsgebiet finden?

    In den meisten Disziplinen gibt es keine Liste mit ausgeschriebenen Dissertationsthemen. Doktorand*innen bewerben sich in der Regel mit ihrem eigenen Forschungsthema. Ausnahmen sind ausgeschriebenen Stellen und Projekte, über die Doktorand*innen angestellt werden. Diese finden Sie u.a. im Jobcenter der Universität Wien. Zur aktuellen Forschung an der Universität Wien bietet die Homepage der Universität Wien einen Überblick. Informieren Sie sich auch auf der Website der betreffenden Fakultät bzw. der jeweiligen Institute über die aktuellen Forschungsschwerpunkte und über laufende Projekte. 

  • Kann ich das Doktorat auch neben dem Beruf betreiben?

    Ja. Planen Sie in diesem Fall genügend Zeit für Ihr Doktoratsstudium ein. 

  • Wie kann ich mein Doktorats-/PhD-Studium finanzieren?

    Eine Zulassung zum Doktorat bedeutet nicht automatisch eine Anstellung als Doktorand*in an der Universität Wien. Informieren Sie sich über Finanzierungsmöglichkeiten auf der Website der DLE Forschungsservice und Nachwuchsförderung. Finanzierte Doktoratsstellen, sogenannte prae-doc Stellen oder Drittmittelfinanzierte Stellen werden auch über das Jobcenter ausgeschrieben. Meist werden offene Stellen auch über die Website der betreffenden Institute/Forschungsgruppen ausgeschrieben.

  • Ich habe mein Masterstudium an einer anderen Universität abgeschlossen, kann ich ein Doktoratsstudium beantragen?

    Ja, die Antragstellung mit allen erforderlichen Dokumenten erfolgt über u:space. Näheres finden Sie auf der Website des Doktorand*innenzentrums.

  • Ich habe ein Masterstudium an der Universität Wien abgeschlossen, kann ich ein Doktoratsstudium beantragen?

    Ja, die Antragstellung mit allen erforderlichen Dokumenten erfolgt über u:space. Näheres finden Sie auf der Website des Doktorand*innenzentrums.

  • Gibt es Doktorats-/PhD-Studien, die auf Englisch absolviert werden können?

    Ja, falls ein ausreichendes Lehrangebot auf Englisch vorhanden ist, kann das Doktorats-/PhD-Studium auch auf Englisch absolviert werden. Folgende Doktorats- bzw. PhD-Studien werden ausschließlich oder teilweise auf Englisch angeboten: English and American Studies, Molekulare Biologie, Finance, Logistics and Operations Management, Management, Volkswirtschaftslehre sowie Statistics and Operations Research. 

  • Ich war schon einmal zum Doktorat zugelassen. Was muss ich tun, um mein Studium wieder aufnehmen zu können?

    Dazu ist es notwendig, erneut einen Antrag mit den erforderlichen Dokumenten über u:space zu stellen.

  • Wie hoch sind die Studiengebühren?

    Der Studienbeitrag richtet sich nach der Staatsbürger*innenschaft, bei EU/EWR-Bürger*innen nach der Studiendauer, siehe dazu: https://studieren.univie.ac.at/studienbeitrag/

     

     

  • Welche Sprachkenntnisse sind nötig, um einen Antrag auf ein Doktoratsstudium stellen zu können?

    Grundsätzlich ist Deutsch auf Niveau C1 notwendig, außer die Doktoratsstudienprogrammleitung sieht gänzlich von Deutschkenntnissen ab. Sollte es für die Durchführung Ihres Doktorats-/PhD-Studiums nötig sein, können im Zulassungsbescheid auch Englischkenntnisse vorgeschrieben werden.

    Wenn vorhanden, reichen Sie bitte gleich bei der Antragstellung allfällige Sprachnachweise ein. Nähere Informationen zu den Sprachkenntnissen finden Sie hier.

Deutschkenntnisse

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  • Sind Deutschkenntnisse nötig, um einen Antrag auf ein Doktorats-/PhD-Studium stellen zu können?

    Grundsätzlich ist Deutsch auf Niveau C1 notwendig, außer die Doktoratsstudienprogrammleitung sieht gänzlich von Deutschkenntnissen ab.

    Bei ausschließlich deutschsprachigen Fachbereichen (siehe hier/Liste folgt) ist bereits bei Antragstellung ein Deutschzertifikat Niveau A2 (Link der anerkannten Zertifikate) in u:space hochzuladen.

    Wenn vorhanden, reichen Sie bitte gleich bei der Antragstellung allfällige Sprachnachweise ein. Nähere Informationen zu den Sprachkenntnissen finden Sie hier.

  • Ich hatte Deutschunterricht in der Schule/an der Universität, wird das als Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau A2 anerkannt?

    Bitte sehen Sie hier nach, ob Ihre Vorbildung in Deutsch ausreicht.

  • Mein Deutschzertifikat steht nicht auf der Liste. Wird es trotzdem anerkannt?

    Nein, nur die in der Liste genannten Nachweise und Zertifikate werden akzeptiert.

  • Ich bekomme mein A2-Zertifikat erst in einigen Wochen. Kann ich den Antrag trotzdem schon stellen?

    Nein, stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle erforderlichen Dokumente haben.

    Anträge ohne A2-Nachweis werden ausnahmslos abgewiesen.

  • Ich habe einen Deutschnachweis auf einem höheren Niveau als A2. Muss ich einen A2-Nachweis extra haben?

    Nein, wenn Sie bereits einen Deutschnachweis auf Niveau B1 oder höher haben, können Sie diesen bei der Antragstellung hochladen.

  • Ich bin Muttersprachler*in, habe aber keinen Deutschnachweis. Was mache ich?

    Wenn Ihr Deutsch Ihrer Meinung nach sowohl schriftlich als auch mündlich und im Hörverständnis auf Niveau C1 oder C2 ist, laden Sie beim Punkt „Sprachnachweis Deutsch C1" in u:space ein informelles Schreiben hoch, in dem Sie bestätigen, dass Ihre Mutter- bzw. Erstsprache Deutsch ist.

    Beachten Sie bitte, dass nach der persönlichen Zulassung zu einem ordentlichen Studium keine Möglichkeit mehr besteht, einen Deutschkurs im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten zu besuchen.

  • Ich möchte den Vorstudienlehrgang (VWU) der Wiener Universitäten besuchen. Benötige ich wirklich einen Deutschnachweis auf Niveau A2 für den Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium?

    Ja. Ohne einen Deutschnachweis auf A2-Niveau wird Ihr Antrag abgewiesen.

    Alle Informationen zum Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten finden Sie hier.

  • Ich studiere im Moment im VWU und möchte einen Antrag für ein weiteres Studium stellen. Ich habe keinen Deutschnachweis auf Niveau A2, kann ich trotzdem einen weiteren Doktoratsantrag stellen?

    Nein. Ohne einen Deutschnachweis auf Niveau A2 oder höher ist die Antragstellung für ein weiteres deutschsprachiges Studium nicht möglich.

  • Muss ich den Deutschkurs im VWU machen?

    Sie können natürlich zuerst im Ausland das erforderliche Deutschniveau erlernen und sich dann erst an der Universität Wien zulassen.

    Wollen Sie den Deutschkurs in Österreich, aber nicht am VWU machen, klären Sie jedenfalls vorher ab, welche Auswirkungen das auf Ihr Studierendenvisum hat (bei der österreichischen Botschaft, dem österreichischen Konsulat oder der Magistratsabteilung 35).

    Die Zulassung an der Universität Wien ist ohne Anmeldebestätigung des VWU oder eines seiner Partner-Institutionen jedenfalls nicht möglich.

Antragsstellung

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  • Wie kann ich meinen u:space Account wieder aktivieren?

    Alle Informationen dazu erhalten Sie unter: https://zid.univie.ac.at/uaccount-students/#reaktivieren

  • Wann kann ich mich für ein Doktorat-/PhD-Studium anmelden?

    Antragstellung und Zulassung sind ganzjährig möglich. Anträge für das Wintersemester sind generell von Mitte Juli bis Ende Februar möglich, Anträge für das Sommersemester von Anfang Jänner bis Ende September.

  • Wohin kann ich mich bei einer Fehlermeldung während der Antragstellung wenden?

    Bitte kontaktieren Sie den u:space Support unter support.zulassung@univie.ac.at 

  • Müssen meine Dokumente beglaubigt sein?

    Das hängt davon ab in welchem Land sie ausgestellt wurden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier

  • Muss ich eine Übersetzung meiner Dokumente hochladen? In welche Sprache muss ich meine Dokumente übersetzen lassen?

    Wenn die Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, muss eine entsprechende Übersetzung durch eine/n gerichtlich beeidete/n Dolmetscher*in vorhanden sein und hochgeladen werden.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

    Wir sind bemüht, Studienanträge so schnell wie möglich abzuwickeln. Es kann allerdings fallweise zu einer Wartezeit von mehreren Wochen kommen, da die Anträge zunächst formal und danach inhaltlich geprüft werden müssen. Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung erheblich. Bitte achten Sie daher darauf, dass Sie bei Antragstellung bereits alle erforderlichen Dokumente inklusive eventuell notwendiger Beglaubigungen und Übersetzungen zur Verfügung haben.

  • Könnten sie mich über meinen momentanen Antragsstatus informieren? Wie lange wird es noch dauern?

    Darüber können aus organisatorischen Gründen leider keine Auskünfte gegeben werden.

Zulassung

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  • Gibt es eine tagesaktuelle Studienzulassung?

    Da jeder Antrag individuell geprüft wird, ist die Zulassung erst nach Erhalt eines positiven Zulassungsbescheides möglich. Antragsstellung und Zulassung sind ganzjährig möglich. 

  • In meinem Bescheid habe ich die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben bekommen. Darf ich den Deutschkurs im Rahmen meines Studiums absolvieren?

    Ja, ausschließlich im Rahmen des Vorstudienlehrgangs (VWU). Sie können in dieser Zeit (4 Semester) nach Vorlage einer Kursanmeldung am Vorstudienlehrgang (VWU) als außerordentliche/r Hörer*in eingeschrieben werden. Die Zulassung zum ordentlichen Studium ist erst möglich, wenn Sie die verlangten Sprachkenntnisse nachgewiesen haben.

  • Ich habe Bildungsabschlüsse aus dem EU/EWR-Raum. Warum muss ich trotzdem Studiengebühren zahlen?

    Studienbeiträge werden abhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft vorgeschrieben. Informationen dazu finden Sie auf der Website Studienservice und Lehrwesen.

Sonstiges

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  • Ich habe mein u:space Passwort vergessen, wie bekomme ich ein neues?

    Bitte wenden Sie sich an den Helpdesk des Zentralen Informatikdienstes.

  • Welche Schritte sind notwendig, um mein Studium abzumelden?

    Die Abmeldung wird per E-Mail an doktorat.zulassung@univie.ac.at durchgeführt. Bitte beachten Sie auch, dass Sie keine Bücher mehr entlehnt haben.

  • Wie gebe ich meine Namensänderung bekannt?

    Schicken Sie den entsprechenden Nachweis (z.B. Heiratsurkunde) per E-Mail von Ihrer u:account-E-Mail-Adresse oder mit angehängtem gültigen amtlichen Lichtbildausweis an doktorat.zulassung@univie.ac.at - sobald Ihr neuer Name in u:space aufscheint, bestellen Sie in u:space unter dem Punkt Persönliches Ihren neuen Studierendenausweis (u:card).

  • Wohin wende ich mich, wenn ich einen an einer anderen Universität erworbenen akademischen Grad eintragen lassen möchte?

    Schicken Sie den entsprechenden Nachweis (Verleihungsbescheid) per E-Mail von Ihrer u:account-E-Mail-Adresse oder mit angehängtem gültigen amtlichen Lichtbildausweis an doktorat.zulassung@univie.ac.at. Es können nur akademische Titel eingetragen werden, die an einer Bildungseinrichtung eines EU-/EWR-Landes erworben wurden oder die durch eine Nostrifizierung anerkannt wurden.

  • Wohin wende ich mich mit Fragen bezüglich einer Anerkennung von Lehrveranstaltungen?

    An Ihre zuständige Studienprogrammleitung bzw. das StudienServiceCenter. Weitere Informationen finden Sie auf den entsprechenden Websites. 

  • Wo kann ich mich bezüglich der Beantragung eines Visums informieren?

    Für Fragen zu einem Studierendenvisum wenden Sie sich bitte an die österreichische Botschaft, das österreichische Konsulat oder die Magistratsabteilung 35. 

  • Wie können Sie die Meldung der Fortsetzung durchführen, wenn Sie den Beitrag an einer anderen österreichischen Universität oder Fachhochschule eingezahlt haben?

    Schritt 1: Loggen Sie sich in u:space ein
    Schritt 2: Gehen Sie zu Studium > Studienübersicht
    Schritt 3: Wählen Sie in der Studienübersicht das Studium, das Sie an der Universität Wien weiterhin studieren möchten und gehen Sie zum Button „Studium fortsetzen“.

    Bei Mehrfachzulassungen wiederholen Sie diesen Schritt für jedes Studium, das Sie fortsetzen möchten. Nachdem Sie die Seite neu geladen/aktualisiert haben, erhalten Sie die Information, dass das Studium zur Fortsetzung gemeldet wurde. Sie haben dafür bis zum Ende der Nachfrist Zeit.

    Alle Informationen zur Meldung der Fortsetzung des Studiums an der Universität Wien finden Sie hier.