Im Rat der EU ist für die Verabschiedung verbindlicher Rechtsakte in den meisten Politikfeldern eine qualifizierte Mehrheit, keine Einstimmigkeit, erforderlich. Aufgrund dieser Mehrheitsregel können einzelne Mitgliedstaaten überstimmt werden, was die Übernahme einer Richtlinie in nationales Recht negativ beeinflussen könnte. Doch führt eine Opposition im Rat (verstanden als Gegenstimme und Stimmenthaltung) tatsächlich dazu, dass Mitgliedstaaten die jeweilige Richtlinie verspätet oder nicht rechtskonform umsetzen?
Dieser Frage geht die Politikwissenschafterin Brigitte Pircher in ihrer Dissertation zum Thema "Österreichs Opposition im Rat der EU und ihre Auswirkungen auf die Richtlinienumsetzung" nach. In einem Gastbeitrag berichtet sie, wie sich ein "Überstimmtwerden" Österreichs auf die Umsetzung von Richtlinien auswirkt.
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